Martin Flecken am 1.5.2020 (u.a. in Facebook):

„Aufgrund verschiedener Anmerkungen, Kommentare und Fragen in manchen Medien und auf Plattformen auch zur gestrigen Facebook-Meldung des Neusser Bürger-Schützen-Vereins möchte ich folgendes klarstellen:

1. Komitee und Korpsführer haben nicht beschlossen, das Schützenfest abzusagen. Es ist uns vielmehr von staatlicher Seite untersagt, das Schützenfest zu feiern, es findet also nicht statt. Das haben wir mit großem Bedauern festgestellt. – Wir könnten z.B. auch nicht aus eigener Kompetenz entscheiden, zum Schützenfest Sperrstunden aufzuheben oder etwa die Biersteuer auf das am Schützenfest getrunkene Bier nicht in die gesetzlich vorgesehenen öffentlichen Kassen fließen zu lassen.

2. Gerne wird in den Diskussionen um die Untersagung von Volksfesten ein kleines, aber sehr wesentliches Wort nicht erwähnt, nämlich das Wort „mindestens“ bis zum 31. August; das ist aber auch jüngst und gerade gestern im Papier der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30.04.2020 wiederholt worden, in dem erstmals sogar ausdrücklich „Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen“, ja selbst Straßenfeste als untersagt genannt sind. Ich gehe insoweit nicht davon aus, dass am 01.09.2020 „wieder alles beim alten“ ist.

3. Seit Kenntnis der Beschlüsse der vorerwähnten Konferenz vom 15.04.2020 haben wir mehrfach u.a. auf Facebook verlautbart (so in etwa das deutsche Wort für „gepostet“), dass das Schützenfest im herkömmlichen Rahmen nicht stattfindet, ich habe angemerkt, dass ich mich gleichwohl freuen würde, wenn man in kleinen Zuggemeinschaften mit den Familien zusammen kommen dürfte. Dazu ist staatlicherseits aber nach wie vor noch nichts beschlossen und geregelt, was ich zum einen bedaure, zum anderen aber aufgrund der völlig ungewissen Prognosen zur Entwicklung der Pandemie und Zahlen sowie möglichen Wellenbewegungen nachvollziehen kann.

4. Das Schützenfest ist nicht „ein Dienstag Anfang September“. Zu ihm gehören auch sämtliche Vorabende (die nach dem vorgesagten auch untersagt sind) und alle Schützenfesttage ab der freitäglichen Kirmesplatzeröffnung. Das entspricht so der Tradition und das wollen wir auch allen Schützen und ihre Familien, besonders aber unserem Schützenkönig und unserer Königin sowie den Korpskönigen- und -siegern mit ihren Damen in Gänze gönnen, ebenso wie die gesamten sonstigen Schützenveranstaltungen im Jahreskreis.

5. Immer wieder höre ich, dass das Schützenfest doch auch 1972 (wegen der Olympischen Spiele in München, deren Eröffnungsfeier mit dem Kirmessamstag zusammengefallen wäre) terminlich verlegt worden ist. Das stimmt, verlegt wurde es auch 1893 wegen der Einquartierung zahlreicher Soldaten zu einem Herbstmanöver in Neuss, das war langfristig vorbesprochen und ein Tausch der Schützenfesttermine mit Heerdt und Oberlörrick geregelt, dies auch wegen des Einsatzes der Musikkapellen. – Für 1972 wurde die Verlegung 1970 geplant und am Sebastianustag 1971 (das ist der 20. Januar) beschlossen. Damit waren langfristig rechtliche und organisatorische Komplikationen ausgeschlossen (Vertragskündigungen und -neuabschlüsse, Kollisionen verschiedener Schützenfeste an einem Termin etc.). Ergänzend zum Thema Verschiebung s.o. Ziffer 2..

6. Zur Tradition unserer Schützengemeinschaften gehört für mich auch die Solidarität unter den Schützen unserer Stadt und darüber hinaus, nicht nur der Schützen desselben Vereins! Alle Vertreter der Neusser Schützen- und Heimatvereine, die solche Feste organisieren und veranstalten, waren sich bei dem von Bürgermeister Reiner Breuer nach den Osterferien ins Rathaus einberufenen Schützengipfel hierin einig, ebenso darin, dass nicht im späten September oder Oktober ein Verein unbeschwert feiern kann, wenn in den befreundeten Vereinen zuvor nicht gefeiert werden durfte. – Schützenfest ist eben nicht ein Event, das man nur um des Feiern willens feiern kann, wann, wo und wie man will, es ist der festliche Höhepunkt des Jahres der Schützen-Gemeinschaft.

7. Manche meinen, dass der Neusser Bürger-Schützen-Verein, wenn kein Schützenfest stattfinde, auch keine Kosten und Ausgaben habe; das ist mitnichten so. Steuern, Steuernachzahlungen, Steuervorauszahlungen, Mieten z.B. für Fackelbauhallen, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Versicherungen, Lagerungskosten, Beratungskosten etc. sind weiterhin zu zahlen, wenn auch teils bezuschusst, teils reduziert.

8. Auch mir blutet das Herz, unser Schützenfest 2020 nicht feiern zu können. Als Präsident wird man für drei Jahre gewählt, aller guten Dinge sind (zunächst einmal) drei; in diesem August hätte ich gerne zum dritten Mal auf dem Markt gestanden, um Sie und Euch zu unserem geliebten Schützenfest zu begrüßen und mit Ihnen und Euch zu feiern. Wenn ich jetzt den leeren Markt am Sonntag nach dem Bartholomäustag vor Augen habe, blutet mir nicht nur das Herz, et lüpt och ein Tränchen aus den Auge.“