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Der Vorstand freut sich, Sie nach langer Zeit wieder zu einer Präsenzveranstaltung in unser Gesellschaftshaus an der Mühlenstr. 27 in das kürzlich wiedereröffnete Restaurant Essenz einladen zu können. Bei Speis und Trank wird der Vorsitzende des Stadtsportverbands Neuss Meinolf Sprink über die Aufgaben und Entwicklungen des Verbands von damals bis zu den heutigen Corona Herausforderungen beleuchten. Nach dem Vortrag sind natürlich Fragen und eine Diskussion möglich.

Der Referent wurde am 15.08.1958 in Düsseldorf geboren und ist Vater von vier Töchtern. Nach einer Lehre als Speditionskaufmann und einem anschließenden BWL-Studium mit Abschluss Diplom-Betriebswirt zog es ihn jedoch zum Journalismus und zur Öffentlichkeitsarbeit, in die er bei der Bayer AG einstieg. Über verschiedene Positionen einschließlich eines dreijährigen Aufenthalts in den USA wurde er nach seiner Rückkehr Sportbeauftragter der Bayer AG. Von dort aus wechselte er als Geschäftsführer der Bayer 04 Leverkusen Marketing GmbH in den unmittelbaren Bereich des Bundesligavereins Bayer 04 Leverkusen, wo er seit 2015 Direktor „Fans/Soziales“ der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH ist. Seit 2019 führt er den Stadtsportverband Neuss, der als Dachorganisation des Neusser Sports die Interessen von rund 34.000 Mitgliedern vertritt. Er ist zudem Vorstand der Stiftung Sport im Rhein-Kreis.

Unser Team der Essenz wird Ihnen als Tellergericht zum Preis von 19,50 €

Maispoulardenbrust auf Pastinakenpüree, geschmorte bunte Möhren, confierte Tomaten und Geflügeljus

servieren. Eine vegetarische Alternativspeise ist erhältlich.

Die Getränke sind bitte selbst zu bezahlen. Wir bitten den Essenspreis von 19,50 € pro Person bis zum 30. Juli 2021 unter dem Stichwort „Sportliches“ bzw. „Sportliches vegetarisch“ auf das Konto der Sparkasse Neuss, IBAN DE79.3055.0000.0000.1228.79 einzuzahlen.

Wichtiger Hinweis:

Die Räumlichkeiten des Restaurants Essenz sind selbstverständlich Corona konform eingerichtet und verfügen über eine Luftfilteranlage. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist der Besuch der Innengastronomie ohne Testnachweis erlaubt.

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